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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen Lange Kommunikation, im folgenden "Agentur" genannt

1. Geltungsbereich
Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Agentur und ihrem
Auftraggeber über Kommunikationsberatungsleistungen einschließlich
Nebenleistungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich
vereinbart worden ist.

2. Umfang und Ausführung des Auftrages
Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein
bestimmter Erfolg. Die Agentur ist berechtigt, sich für die Durchführung
des Auftrages dritter sachverständiger Personen zu bedienen.

3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass auch ohne besondere Aufforderung
alle für die Ausführung des Auf­trages notwendigen Unterlagen und Informationen
vor­liegen oder erstellt werden. Er ist auch verpflichtet, die Agentur über
alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausfüh­rung des Auftrages von
Bedeutung sind in Kennt­nis zu setzen.

4. Kundengespräche
Die Agentur übernimmt für Kundengespräche die Vor­be­reitung, Durchführung
und Protokollierung. Der Inhalt der Protokolle (z.B. Konferenzberichte)
ist für Kunden und Agentur verbindlich, sofern ihm nicht spätestens eine
Woche nach Eingang beim Kunden schriftlich wi­derspro­chen wird.

5. Geheimhaltungspflicht
Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr während des Auf­trages zur Kenntnis
gelangten Tatsachen vertraulich zu behandeln, es sei denn, der Auftraggeber
hat sie von der Geheimhaltungspflicht entbunden.

6. Haftung
Die Agentur haftet nur für von ihr zu vertretene Schä­den, die aus grob
fahrlässigem Handeln entstanden sind. Eine darüber hinausgehende Haftung
ist ausge­schlossen. Ein eventueller Schadensersatzanspruch kann nur
innerhalb einer Frist von sechs Monaten geltend gemacht werden,
nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem
anspruchsbegründen­den Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber
innerhalb von einem Jahr nach dem anspruchsgründenden Ereignis.

7. Rechte
Die Rechte für alle von der Agentur entwickelten Ideen und Vorschläge
liegen ausschließlich bei der Agentur, sofern mit dem Auftraggeber keine
andere Vereinba­rung getroffen wurde. Rechte Dritter (z.B. Warenzei­chenrechte,
Rechte am Bild, Ton, Wort etc.) werden nur im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften sowie weiter­gehender individueller Vereinbarungen mit dem
Rechteinhaber an den Auftraggeber übertragen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Beschrän­kungen gesetzlicher
und/oder vertraglicher Art in vollem Umfang zu be­achten.
Bei Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber in vollem Umfang zum
Schadensersatz sowohl der Agen­tur als auch dem Rechteinhaber
gegenüber verpflichtet.

8. Kostenkalkulation
Die Agentur erstellt Kostenkalkulationen basierend auf dem aktuellen
Kenntnisstand. Eine Nachkalkulation auf der Basis der tatsächlich
entstandenen Aufwendungen und der vereinbarten Stundensätze bleibt
vorbehalten. Mit Freigabe der Kalkulationen durch den Auftraggeber
sind die Kostenkalkulationen die vertraglich vereinbarte Leistungsvergütung.
Eine Toleranz von + 10% auf die Kalkulation gilt hierbei als vereinbart.
Die Möglichkeit der Nachkalkulation im oben aufgeführten Umfang bleibt
vorbehalten. Dies gilt insbesondere für Fremdkosten und Auslagen.
Gesetzliche Abgaben und Beiträge werden grundsätz­lich nach
angefallenem Aufwand weiterberechnet.

9. Zahlungsdienst
Übernimmt die Agentur auf Wunsch des Auftraggebers die Vorfinanzierung
von Fremdleistungen und Auslagen, so ist die Agentur berechtigt,
in Höhe der jeweils gültigen Bankzinsen für ihre Kontokorrentmöglichkeiten
eine ent­sprechende Provision für den Zeitraum der Vorfinanzierung zu berechnen.

10. Vorauszahlung
Bei allen Aufträgen sind, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen
werden, 30% der kalkulierten Fremd- und Agenturkosten zu Beginn der
Arbeiten als Voraus­zahlung an die Agentur zu leisten.

11. Vergütung und Fälligkeit
Die Agentur stellt ihre Beratungsleistungen und Ausla­gen auf Basis der
jeweils vereinbarten Verrechnungssätze in Rechnung.
Auf die Vergütung von Fremdleistungen hat die Agentur ebenfalls Anspruch.
Die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet.
Die von der Agentur an den Auf­traggeber gestellten Rechnungen
sind nach Erhalt sofort ohne Abzug fällig.

12. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von der Agentur angebotenen
Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende
Mitwirkung, so ist die Agentur zur fristlosen Kündigung des Vertrages
berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch der Agentur auf Ersatz der
ihr durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers
entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens,
und zwar auch dann, wenn die Agentur vom Kündigungsrecht keinen
Gebrauch macht. Für alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten
hat die Agentur einen Vergütungsanspruch.

13. Abbruch der Arbeiten
Wird ein Projekt ohne Verschulden der Agentur durch den Auftraggeber
abgebrochen, so ist die Agentur be­rechtigt, über die bis dahin entstandenen
Aufwendungen hinaus auch den Ersatz des ihr entstandenen Schadens
geltend zu machen und abzu­rechnen.

14. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hier­aus ergebenden Ansprüche
gilt deutsches Recht. Ge­richtsstand ist Fürth.

15. Sonstiges
Vertragsveränderungen bedürfen der Schriftform. Münd­liche Nebenabreden
wurden nicht getroffen.

16. Salvatorische Klausel
Sollten Regelungen dieser Allgemeinen Auftragsbedin­gungen teilweise oder
ganz ungültig sein, so werden die Auftragsbedingungen nicht im ganzen ungültig.
Die teil­weise oder im ganzen ungültigen Regelungen werden durch solche
Vereinbarungen ersetzt, die den beabsich­tigten Willen und die gewünschten
wirtschaftlichen Folgen widerspiegeln.

Fürth, 1.1.2010
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